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Zeiler Bau
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Neubau

Energie­aus­weis für Gebäude

Zeiler Bau aus Reichertsheim infor­miert über die Be­deu­tung des Energie­aus­weises für Ihre Immo­bilie.

Formular für den Energieauswe

Ein Energie­aus­weis do­ku­men­tiert die energe­tische Be­wer­tung eines Wohn­gebäu­des und gibt damit auch Aus­kunft über den zu erwar­ten­den Energie­ver­brauch. Auf­grund der all­ge­mein hohen Heiz­ener­gie­kosten ist der ener­getische Zu­stand eines Gebäudes ein wich­tiges Krite­rium bei Vermie­tung oder Immo­bilien­kauf.


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Wozu ist ein Energie­aus­weis nötig?

Der Energie­aus­weis (oder Energie­pass) bietet Käufern und Mietern Transpa­renz in Bezug auf den Energie­verbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung. Haus­besitzern dient er als Anhalts­punkt zur dauer­haften Einspa­rung von Energie und Heiz­kosten.

Bei der Aus­stellung eines Energie­aus­weises wird der Zustand der Außen­wände, des Daches, der Fenster und Außentüren sowie die Heizung be­wertet. Indivi­duelle Moderni­sierungs­empfeh­lungen verdeut­lichen, welche Maß­nahmen nötig sind, um den Energie­verbrauch deut­lich reduzieren zu können.

Wann ist der Energie­aus­weis Pflicht?

Bei Verkauf oder Vermie­tung einer Immo­bilie muss der Haus­eigen­tümer dem Interes­senten unver­züglich (spätes­tens jedoch 14 Tage nach Aufforde­rung) einen gültigen Energie­ausweis vorlegen. Not­wendig ist der Aus­weis auch im Fall einer umfas­senden Sanie­rung inklusive energe­tischer Gesamt­bilanzierung nach aktuellem Gebäude­energie­gesetz (GEG).

Vor­teile des Energie­aus­weises:

  • Überblick des energe­tischen Zustand eines Gebäudes
  • Orientie­rung für Haus­eigen­tümer
  • Transpa­renz für Käufer und Mieter
  • Gezielte Hin­weise (ggf.) auf Sanierungs­bedarf
  • Wert­steige­rung beim Verkauf der Immo­bilie

Aus­nahmen von der Vorlage­pflicht:

  • Gebäude, die unter Denk­mal­schutz stehen
  • Gebäude mit einer Nutz­fläche, die unter 50 m2 liegt
  • Gebäude, die nicht regel­mäßig ge­nutzt und be­heizt werden (z. B. Ferien­häuser)
  • Gebäude wie Ställe, Gewächs­häuser, gering­fügig be­heizte Betriebs­gebäude

Lassen Sie den ener­getischen Zustand Ihres Gebäudes prüfen und profi­tieren Sie davon, eventu­elle Schwach­stellen zu er­kennen. Mit dem Energie­ausweis machen Sie den Energie­verbrauch Ihres Gebäudes transpa­rent.


In diesem Artikel:


Welche Bedeu­tung hat der Energie­aus­weis?

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) hat sich zur Aufgabe gemacht, die Klima­schutz­ziele zu erreichen. Im GEG sind die energe­tischen Anforde­rungen für Neu­bauten und Bestands­gebäude definiert. Dazu werden fest­gelegte Werte eines Referenz­gebäudes mit dem Energie­bedarf des zu bewer­tenden Gebäudes ver­glichen.

Sollten bei dem Vergleich die Vorgaben des GEG über­troffen werden, können Sie mit attrak­tiven Förder­möglich­keiten.

Um Haus­besitzer zu einer Investi­tion für den Klima­schutz zu motivieren, wurden mit dem GEG seit 2020 Angaben zu Treib­haus­gasemis­sionen in den Energie­ausweis auf­genommen.

Energiezähler mit Monteur

Neu ist auch, dass der Energie­berater in einem Gespräch mit dem Käufer die Daten des Energie­aus­weises näher erklärt.


Bedarfs­aus­weis und Ver­brauchs­ausweis – was ist der Unter­schied?

Der Energie­ausweis für besteh­ende Gebäude kann als Bedarfs­ausweis oder als Verbrauchs­aus­weis aus­gestellt werden. Für einen Neubau kommt nur der Bedarfs­ausweis in Frage.

Der Bedarfs­ausweis

Bei Neu­bauten, bei dem noch keine Verbrauchs­werte vorliegen, berechnet der Energie­berater den theo­retischen Energie­bedarf anhand einer tech­nischen Analyse aller Gebäude­daten. Der ener­getische Zustand eines bestehenden Gebäudes wird unter­sucht (Dach, Außen­wände, Fenster, Heizung), die Bau­substanz wird analy­siert und der Energie­bedarf darauf­hin berechnet. Dabei wird eine durch­schnitt­liche Raum­temperatur von 19 Grad zu­grunde gelegt. Die Daten­ermitt­lung des Bedarfs­aus­weises erfolgt unab­hängig vom indivi­duellen Heiz­verhalten der Bewohner.

Der Verbrauchs­ausweis

Der Verbrauchs­ausweis basiert auf den tat­säch­lichen Heiz­kosten der Bewohner in den vergang­enen drei Jahren. Das macht die reale Daten­ermitt­lung einfach, im Vergleich zum Bedarfs­ausweis weniger auf­wändig und daher auch günstiger. Aller­dings hängen die Daten hierbei stark vom indivi­duellen Heiz­verhalten sowie von etwaigen Klima­schwan­kungen (z. B. harter Winter) und der Behei­zung der um­liegenden Wohnungen ab.


Wer darf einen Energie­ausweis aus­stellen?

Nach dem Gebäude­energie­gesetz (GEG) dürfen nur Personen mit Berufs­erfahrung im Bau­wesen und mit entsprech­ender Quali­fikation einen Energie­ausweis aus­stellen. Das sind beispiels­weise Architekt­Innen, Ingenieur­Innen oder Hand­werker­Innen.

Bei Antrag­stellung von Förde­rungen für Einzel­maß­nahmen an Bestands­gebäuden, die die Energie­effizienz des Gebäudes erhöhen, ist das Hinzu­ziehen eines Energie-Effizienz-Experten erforderlich.

Ausschnitt Handwerker

Wie lange ist ein Energie­aus­weis gültig?

Der gesetz­lich für Haus und Wohnung vorge­schriebene Energie­ausweis ist 10 Jahre lang gültig. Der Ausweis kann nicht ver­längert, wohl aber er­neuert werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir geben Ihnen gerne eine sach­kundige Aus­kunft.

Mann mit fragendem Blick

Wie viel kostet ein Energie­aus­weis?

Durch die Einfüh­rung des Gebäude­energie­gesetzes (GEG) und der hohen Sorg­falts­pflicht für Aus­steller ist die Qualität von Energie­ausweisen einwand­frei. Bei unzu­reichender Daten­prüfung droht den Aus­stellern sogar ein Bußgeld.

Die Kosten für die Aus­stellung eines Energie­aus­weises hängen zunächst davon ab, um welchen Typ es sich handelt: Verbrauchs­ausweis oder Be­darfs­ausweis? Weitere Kosten­faktoren sind die Vor-Ort-Bege­hung und die an­schließ­ende Berech­nung, wobei der Auf­wand ab­hängig vom Objekt ist.

Sparschwein

Förde­rungen und Zu­schüsse

Zur Unter­stützung der Eigen­heim­besitzer gewährt die Bundes­förde­rung energie­effizienter Gebäude (BEG) satte Investi­tions­zuschüsse für komplette Sanie­rungen (KfW) und für Einzel­maß­nahmen (BAFA). Der Förder­betrag steigt jeweils um 5 %, wenn Maß­nahmen mithilfe eines Sanie­rungs­plans (iSEP) durch­geführt werden.

Übrigens können Einzel­maß­nahmen zur Wärme­dämmung von der Ein­kommens­steuer abgesetzt werden. So können sich Haus­besitzer 20 % ihrer Investi­tions­summe über 3 Jahre verteilt zurück­erstatten lassen.


Wir können Ihnen bei Ihrem Bau­vor­haben weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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